Artikel I: Zweck

Dieses Memorandum of Understanding (MOU) zielt darauf ab, einen umfassenden und strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Chungnam National University (CNU), Korea, und Artefact, Frankreich, zu schaffen, um Innovationen in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Data Wissenschaft und digitale Transformation zu beschleunigen.

Die Ziele sind:

  1. Förderung der globalen gemeinsamen Forschung und industriellen F&E-Zusammenarbeit bei KI- und data-driven-Innovationen.
  2. Entwickeln Sie KI-Talente von Weltklasse durch gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinitiativen.
  3. Entwickeln Sie gemeinsam ein Ökosystem für die KI-Kommerzialisierung, das Wissenschaft, Industrie und Regierung miteinander verbindet.
  4. Verfolgen Sie gemeinsame öffentliche und private Projekte mit der koreanischen Regierung, EU-Programmen und globalen Partnern, um gegenseitige wirtschaftliche und technologische Vorteile zu erzielen.

Artikel II. Bereiche der Zusammenarbeit

Die Parteien vereinbaren, in den folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:

1. KI-Forschung und industrielle Zusammenarbeit

  • Gemeinsame Teilnahme an KI-F&E-Programmen der koreanischen Regierung (z. B. MSIT, NIA, IITP usw.) und an EU-/Global-KI-Innovationsrahmenprogrammen.
  • Gemeinsame Entwicklung von angewandten KI-Lösungen in den Bereichen Smart City, Gesundheitswesen, Einzelhandel und Finanzen.

2. Global Al Talent Development und Ausbildung

  • Einrichtung von Programmen der CNU-Artefact-Schule für Data, die mit dem Lehrplan der in Paris ansässigen Artefact-Schule für Data abgestimmt sind.
  • Austausch von Dozenten und Experten, KI-Bootcamps und Online-Zertifizierungsprogramme.
  • Zusammenarbeit bei staatlich geförderten Ausbildungsprogrammen wie K-Digital Training und Global Al Fellowship.

3. Internationale Forschung & Entwicklung

  • Gemeinsame Erkundung der kollaborativen Forschung zwischen der EU und Korea in den Bereichen generative KI, Edge Computing und data governance.
  • Co-Autorenschaft von akademischen Publikationen und Teilnahme an globalen Al-Konsortien.

4. KI Kommerzialisierung Ökosystem und Industrialisierung

  • Gemeinsame Schaffung von KI-Innovationszentren und Testumgebungen, um die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen zu beschleunigen.
  • Zusammenarbeit mit Startups und Unternehmen zur Skalierung von KI-Lösungen.
  • Förderung des internationalen Technologietransfers und von Joint-Venture-Möglichkeiten.

5. Gemeinsame Projekte mit Regierung und Industrie

  • Gemeinsamer Vorschlag und Durchführung von nationalen oder bilateralen KI-Projekten mit gemeinsamem Nutzen und Eigentumsrechten an geistigem Eigentum, die pro Projekt vereinbart werden.
  • Gemeinsame Teilnahme an internationalen KI-Messen und -Foren, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und Investitionen anzuziehen.

Artikel III. Umsetzung und Governance

  1. Beide Parteien ernennen einen gemeinsamen Lenkungsausschuss, der sich aus Vertretern von CNU und Artefact zusammensetzt, um den Umsetzungsfahrplan festzulegen, die Fortschritte zu überprüfen und gemeinsame Initiativen zu koordinieren.
  2. Der detaillierte Projektumfang, die zu erbringenden Leistungen, die Finanzierungsstruktur und die Eigentumsrechte am geistigen Eigentum werden in separaten projektspezifischen Vereinbarungen festgelegt.
  3. Jährliche Treffen zur Überprüfung der Strategie werden abwechselnd in Daejeon und Paris stattfinden, um die Fortschritte zu bewerten und neue Möglichkeiten zu identifizieren.

Artikel IV. Laufzeit

Diese Absichtserklärung gilt für fünf (5) Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung und verlängert sich automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Artikel V. Allgemeine Bestimmungen

  1. Beide Parteien arbeiten in gutem Glauben zusammen, um die Ziele dieser Vereinbarung zu erreichen.
  2. Diese Absichtserklärung ist nicht bindend, bringt aber die aufrichtige Absicht beider Institutionen zum Ausdruck, eine langfristige strategische Partnerschaft zu entwickeln und zu pflegen.
  3. Alle hier nicht aufgeführten Angelegenheiten werden in gegenseitiger Absprache geregelt.